Schadenmeldung und Schadenservice
Eine Schadenmeldung ist per Telefon, Fax, Email oder Internet möglich.
Innerhalb 24 Stunden nach Schadenmeldung wird eine Terminvereinbarung mit einem durch die Schadenregulierende Stelle beauftragten Gutachter/ Regulierer garantiert.
Die Schadenbearbeitung wird, wie die gesamte Vertragsbearbeitung durch den VFLV abgewickelt.
Alle in den Schadensabwicklungsprozess eingebundenen Mitarbeiter des VFLV besitzen ein hohes Know-How für die Abwicklung der einzelnen Schäden. Dieses gilt vor allem für die Bearbeitung der Einbruch-Diebstahl Schäden.
Beispiel für Schadenssonderleistungen:
Neben dem eigentlichen Stehlgutschaden werden erhebliche Beträge zur Beseitigung von Einbruchspuren an den betroffenen Gebäuden aufgewendet. Ursache hierfür ist das berechtigte Interesse der Fensterbauer, statt kostengünstiger Reparatur den höherpreisigen Austausch eines Elementes vorzunehmen. Es stellt sich in der Praxis jedoch immer wieder heraus, dass annähernd alle Profile, sei es aus Holz, Kunststoff oder Aluminium wiederhergestellt werden können. Die Beseitigung der Einbruchspuren erfolgt kostengünstiger und zudem schneller, als der Austausch eines Elementes. Dabei ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass die Arbeiten aufgrund der notwendigen Wiederherstellung der Sicherheit des Objektes unter Zeitdruck ausgeführt werden müssen. Durch diese Maßnahmen kann die Weiterversicherung des Risikos zu für den Versicherungsnehmer akzeptablen Bedingungen erreicht werden.
Nach erteilter Deckungszusage werden schnell und unkompliziert Schadenvorabzahlungen geleistet, um die Existenz der Geschädigten zu gewährleisten.
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Schadenanzeige |
